Terminabsagen & Ausfallhonorar



Damit wir Termine zuverlässig planen können, bitten wir um Beachtung unserer Ausfallregelung. Nicht wahrgenommene Termine oder Terminabsagen, die nicht mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen, stellen wir als Ausfallhonorar in Rechnung.
Dies gilt auch für Erstgespräche, da diese Termine in der Regel fest eingeplant sind und kurzfristig nur schwer neu vergeben werden können.

Kann ein Termin nicht vor Ort stattfinden, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Je nach Indikation und organisatorischer Möglichkeit kann der Termin alternativ als Videotherapie durchgeführt werden, damit die Behandlung möglichst ohne Unterbrechung weiterlaufen kann.

Das Ausfallhonorar berechnen wir in Höhe des jeweils gültigen einfachen Kassensatzes (1,0-fach). Die Regelung gilt unabhängig vom Versicherungsstatus (gesetzlich, privat oder Selbstzahler) und dient dem Ausgleich des entstandenen Verdienstausfalls.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.





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Ergotherapie Rode

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